Klimaresilienter Waldumbau
Aktive Begründung standortgerechter, struktur- und artenreicher Mischwälder auf den Kalamitätsflächen – mit gezielter Baumartenwahl, Pflege und Schutz der Verjüngung, statt auf zufällige Sukzession zu setzen.

Wirtschaftsinitiative aus Siegen-Wittgenstein
Wir stellen die bekannten Fakten zu dem geplanten Nationalpark auf dem Rothaarkamm, die Argumente beider Seiten und die noch offenen Fragen zusammen. Damit möchten wir eine sachliche Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft unserer Region schaffen.
Fakten & Zahlen
≈ 4.630 ha
diskutierte Gebietskulisse
rund 4.300 ha Staatswald plus rund 330 ha Stiftungsfläche, zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen
Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark, Stand 2026
≈ 950 ha
Kalamitätsfläche in der Kulisse
vom Kreis angegebene Schad- und Kahlfläche, vielfach bereits wiederbewaldet
Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark, Stand 2026
10.000 ha
Bund-Länder-Qualitätsstandard
Vorgabe der Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz): mindestens 10.000 ha, kleinere Gebiete nur ausnahmsweise bei herausragender internationaler Bedeutung. Die Kulisse erreicht weniger als die Hälfte. Eine gesetzliche Mindestgröße besteht nicht.
Quelle: „Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke“ (LANA/EUROPARC Deutschland)
28 : 26
Kreistagsbeschluss 27.03.2026
knappe Mehrheit für eine erneute Prüfung des Verfahrens
Quelle: Kreistag Siegen-Wittgenstein, Sitzung vom 27.03.2026
Unser Gegenentwurf
Unser Gegenentwurf bedeutet keinen geringeren Schutz, sondern eine zukunftsfähige Entwicklung der Region. Im Mittelpunkt steht eine nachhaltige Bewirtschaftung, die den klimaresilienten Waldumbau aktiv vorantreibt, standortgerechte und stabile Mischwälder entwickelt und damit künftigen Kalamitäten vorbeugt. Denn niemand weiß, wie sich der Klimawandel weiter auf die Wälder auswirkt – und klimaresistentere Baumarten wandern nicht von selbst ein, sie werden von Förstern gepflanzt und gepflegt. Darauf aufbauend lassen sich Naturschutz, Naturerleben, Umweltbildung, Tourismus und regionale Wertschöpfung gezielt miteinander verbinden.
Aktive Begründung standortgerechter, struktur- und artenreicher Mischwälder auf den Kalamitätsflächen – mit gezielter Baumartenwahl, Pflege und Schutz der Verjüngung, statt auf zufällige Sukzession zu setzen.
Stabile Mischbestände, Bodenschutz, Wasserhaushalt und angepasste Wildbestände senken das Risiko künftiger Trockenheits- und Borkenkäferschäden – und wirken auch für die angrenzenden Privatwälder.
Alt- und Totholzkonzepte, Habitatbaumgruppen, Biotopverbund und Wildnisinseln, gezielt dort, wo sie den größten Effekt haben – überprüfbar durch Monitoring statt durch Flächenkulisse.
Ausbau von Ranger- und Bildungsangeboten, Waldpädagogik und Lehrpfaden gemeinsam mit Schulen, Naturpark und Forstbetrieben – Wald erlebbar machen, ohne ihn stillzulegen.
Weiterentwicklung der bestehenden Stärken (Rothaarsteig, Wintersport, Radwege, Gastgewerbe) und Vermarktung der Region als Ort gelebter nachhaltiger Waldwirtschaft.
Kurze Wege von der Waldpflege bis zur Holzverarbeitung sichern Arbeitsplätze und binden CO₂ langfristig in Holzprodukten – Waldnutzung und Artenschutz sind kein Widerspruch.
Unser Ansatz
Nachhaltige Forstwirtschaft in Deutschland verbindet Naturschutz, Holznutzung, Verarbeitung, Erholung und regionale Wertschöpfung – ein Prinzip, das im Kreis Siegen-Wittgenstein seit Jahrzehnten praktisch wirkt. Ein Nationalpark würde nicht erstmals Natur schützen, sondern das gewachsene Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung grundlegend verschieben.
Holz aus der Region ersetzt energieintensive Baustoffe, sichert Arbeitsplätze und hält Wertschöpfung im ländlichen Raum. Artenschutz gelingt dort, wo er gezielt wirkt: Alt- und Totholzkonzepte, Biotopbäume, Nass- und Offenlandflächen, Vernetzung bestehender Schutzgebiete – kleinräumig, überprüfbar und ohne pauschale Stilllegung.
Eine gute Orientierung liefert die Initiative im Eggegebirge: unsere-egge.de




Positionen
Wir nehmen die stärksten Argumente der Befürworter auf und prüfen sie am Rothaarkamm.
Biodiversität und Artenschutz
Nationalparke sollen dem Erhalt und der Entwicklung seltener Arten dienen – etwa durch ungestörte Rückzugsräume für spezialisierte Waldfauna und -flora.
Kritische Würdigung: Große Teile der Kulisse liegen bereits in FFH- und Naturschutzgebieten. Ein messbarer Mehrwert für Arten ist bislang nicht belegt. Gezielter Artenschutz (Alt- und Totholzkonzepte, Biotopverbund) lässt sich auch außerhalb eines Nationalparks umsetzen – oft kleinräumig wirkungsvoller.
Natürliche Waldentwicklung (Prozessschutz)
Auf großer Fläche würde sich der Wald ohne forstliche Eingriffe entwickeln – mit dem Ziel altersstrukturell differenzierter, klimastabiler Wälder.
Kritische Würdigung: Prozessschutz ohne Eingriff bedeutet aber auch: kalamitätsgeschädigte Bestände können nicht aktiv klimaresilient umgebaut werden. Junge Kulturen mit standortfremden Baumarten (z. B. Douglasie) wären Entwicklungszielen untergeordnet – mit möglichen Konsequenzen für Wiederbewaldung und Fördermittel. Aktive Waldpflege kann den Klimaanpassungsvorteil des Rothaarkamms schneller sichern.
Tourismus und regionale Sichtbarkeit
Ein Nationalpark verspricht überregionale Wahrnehmung, gastgewerbliche Impulse und eine stärkere Vermarktung der Region.
Kritische Würdigung: Das touristische Potenzial eines Nationalparks ist ausdrücklich anzuerkennen – Nationalpark-Tore, Wander- und Mountainbikeangebote, Trekkingplätze, Umweltbildung und touristische Vermarktung sind echte Chancen. Entscheidend ist aber: All diese Angebote lassen sich auch ohne einen großflächigen Nutzungsverzicht entwickeln, etwa im Rahmen von Naturpark und Biosphärenreservat. Bislang fehlt eine Gesamtbilanz, die möglichen zusätzlichen touristischen Umsätzen die Folgen für Forstbetriebe, Sägewerke, Holzverarbeitung, Handwerk, Transporteure und kommunale Entwicklungsmöglichkeiten gegenüberstellt. Erst mit einer solchen Gesamtbilanz lässt sich beurteilen, ob die Region netto profitiert.
Umweltbildung und Bildungszugänge
Nationalparke bieten pädagogische Programme, Naturerleben und Bildungsangebote für Schulklassen und Besucher.
Kritische Würdigung: Umweltbildung ist auch im Naturpark oder Biosphärenreservat institutionell möglich – und teilweise bereits etabliert. Bildungsangebote stehen und fallen mit personellen und finanziellen Ressourcen, die ein Nationalpark nicht automatisch mitbringt. Wirksamere Alternative: Ausbau bestehender Naturparkschulen und Rangervorkonzepte ohne Stilllegung von Wirtschaftswald.
Regionale Sichtbarkeit und Fördermittel
Das Label ‚Nationalpark' erhöht die politische und mediale Sichtbarkeit und kann Zuwendungen von Bund und Land erschließen.
Kritische Würdigung: Sichtbarkeit entsteht vor allem über das Label, nicht zwingend über messbare Vorteile für die Bevölkerung. Fördermittel sind an Auflagen gebunden und können die Handlungsfähigkeit der Region einschränken. Eine strategische Positionierung als Modellregion für nachhaltige Waldnutzung (Biosphärenreservat / Naturpark) könnte ähnliche Sichtbarkeit ohne Nutzungsverzicht erreichen.
Die Einwände aus Forstwirtschaft, Holzverarbeitung und Region – ebenso sachlich eingeordnet.
Flächenmaßstab und fachliche Eignung
Die diskutierte Kulisse aus rund 4.300 ha Staatswald und rund 330 ha Stiftungsfläche erreicht nicht einmal die Hälfte des Bund-Länder-Qualitätsstandards von 10.000 ha.
Sachliche Einordnung: Kleinere Gebiete sind nach diesem Standard nur ausnahmsweise bei herausragender internationaler Bedeutung vorgesehen. Ein solcher Nachweis liegt für den Rothaarkamm bislang nicht vor. Zudem ist kein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den bereits bestehenden FFH- und Naturschutzgebieten erkennbar, die große Teile der Fläche ohnehin schon abdecken.
Rohstoffentzug und regionale Wertschöpfung
Ein dauerhafter Nutzungsverzicht entzieht dem regionalen Markt heimisches Nadelholz in einer Situation, die durch die Kalamitäten der letzten Jahre bereits angespannt ist.
Sachliche Einordnung: Säge- und Holzindustrie, Forstbetriebe, Handwerk und Transporteure in der Region sind durch Borkenkäfer und Sturmschäden stark belastet. Ein weiterer Entzug des Rohstoffs trifft Betriebe mit langfristigen Folgen für Arbeitsplätze und Investitionsfähigkeit. Eine belastbare Gesamtbilanz, die diese Folgen den erhofften touristischen Effekten gegenüberstellt, fehlt bislang.
Klimaresilienter Waldumbau wird ausgebremst
Klimastabile Baumarten wandern nicht von selbst ein, sondern werden gepflanzt und gepflegt – ein vollständiger Nutzungsverzicht nimmt der Waldentwicklung dieses Instrument.
Sachliche Einordnung: Wie sich der Klimawandel weiter auf die Wälder auswirkt, ist offen. Unter dieser Unsicherheit auf aktive Pflege zu verzichten, birgt das Risiko erneuter Kalamitäten – gerade auf den rund 950 ha Kalamitätsfläche, die der Kreis selbst ausweist. Aktive Waldpflege kann standortgerechte Mischwälder schneller und gezielter entwickeln als Prozessschutz allein.
Eigentum, Vorkaufsrecht und Flächenerwerb
Nach § 74 Landesnaturschutzgesetz NRW kann das Land bei einem Verkauf ein Vorkaufsrecht an Grundstücken ausüben, die im Nationalpark liegen und im entsprechenden Verzeichnis aufgeführt sind.
Sachliche Einordnung: Die Ausübung kann auf Antrag auch zugunsten eines Kreises, einer anerkannten Naturschutzvereinigung oder einer Stiftung erfolgen; der Begünstigte muss die Erwerbsmittel bereitstellen oder erstatten. Offen bleibt, welche Grundstücke in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen, ob spätere Flächenerwerbe oder Erweiterungen vorgesehen sind und welche Rolle Verbände, Stiftungen und öffentliche Fördermittel dabei spielen.
Kosten und kommunale Entwicklungsmöglichkeiten
Einrichtung und Betrieb eines Nationalparks binden dauerhaft öffentliche Mittel – für Nationalparkzentren, Besuchermanagement, Ranger, Wegepflege, Monitoring und Infrastruktur.
Sachliche Einordnung: Nach Darstellung des Kreises sollen diese Kosten aus dem Landeshaushalt getragen werden, ohne zusätzliche kommunale Verpflichtungen. Eine belastbare Kosten- und Investitionsplanung liegt vor der Entscheidung jedoch nicht vor. Hinzu kommen Risiken für Infrastrukturprojekte, Gewerbeentwicklung und Investitionen im Umfeld der Kulisse.
In einem Nationalpark gelten deutlich strengere Verhaltensregeln als im bewirtschafteten Wald. Ein Blick in den Nationalpark Harz zeigt, was das im Alltag bedeutet – und wirft die Frage auf: Wollen wir uns in unserem gewohnten Umgang mit dem Wald einschränken lassen?
Absolutes Wegegebot
Das Verlassen ausgeschilderter Wege ist untersagt – kein freies Streifen durch den Wald.
Keine Entnahme aus der Natur
Beeren, Pilze, Kräuter, Blumen oder Holz dürfen nicht gesammelt werden.
Hunde nur an der Leine
Freilauf ist im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.
Kein offenes Feuer, kein Grillen
Feuer, Grills und Outdoor-Kochgeschirr sind verboten.
Rauchverbot
Im Schutzgebiet gilt ein Rauchverbot; Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden.
Kein Zelten und Campen
Übernachten ist nur an ausdrücklich zugelassenen Plätzen möglich.
Keine Drohnen
Der Betrieb von Drohnen ist im Nationalpark nicht zulässig.
Radfahren und Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen
Die nutzbaren Routen werden vorgegeben und können eingeschränkt werden.
Beispielhafte Regeln nach den Verhaltensregeln des Nationalparks Harz. Quelle: nationalpark-harz.de – Verhalten im Nationalpark. Welche Regeln am Rothaarkamm konkret gelten würden, ist bislang nicht abschließend beschrieben – auch das gehört vor der Entscheidung geklärt.
Große Teile der Kulisse liegen bereits in FFH- und Naturschutzgebieten. Welchen messbaren Mehrwert für Arten und Lebensräume bringt ein weiterer Schutzstempel – und wo wäre das Geld für den Artenschutz wirksamer eingesetzt?
Wie wird mit jungen Kulturen umgegangen, deren Baumarten (z. B. Douglasie) nicht zu den Entwicklungszielen eines Nationalparks passen? Müssen Bestände entfernt, Fördermittel zurückgezahlt werden – und wer trägt die Kosten?
Die Region ist eine der bedeutendsten Holzregionen Deutschlands. Was bedeutet ein dauerhafter Nutzungsverzicht für Rohstoffströme, Transportwege, Beschaffungskosten und Arbeitsplätze vom Forstbetrieb bis zur Möbelindustrie?
Route 57, L 719 und die Ortsdurchfahrt Lützel stehen seit Jahren auf der Agenda. Welche Vorhaben wären durch zusätzliche naturschutzrechtliche Restriktionen künftig erschwert oder blockiert?
Bislang ist keine eigenständige wissenschaftliche Machbarkeits- und Folgenstudie vorgesehen. Eine Entscheidung mit Wirkung über Jahrzehnte braucht belastbare Zahlen statt Verweise auf andere Regionen.
In den Arbeitsgruppen des Kreises fehlten Vertreter der holzverarbeitenden Branchen. Wer am Ende betroffen ist, muss von Anfang an mit am Tisch sitzen.
Antworten des Kreises
Nach dem Nationalparkforum liegen zahlreiche offizielle Aussagen des Kreises Siegen-Wittgenstein vor. Wir stellen sie nicht in Frage, sondern ordnen sie ein: Worauf stützt sich die Aussage – und welche Punkte bleiben aus unserer Sicht unbeantwortet? Stand: September 2026.
Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark
Fundstelle: „Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke“ (LANA/EUROPARC Deutschland)
Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark
Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark
Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark
Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark
Fundstelle: § 74 Landesnaturschutzgesetz NRW; Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark
Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark
Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark
Die Wiedergabe der Kreis-Aussagen erfolgt zusammenfassend nach Unterlagen und Berichterstattung zum Nationalparkforum. Wir korrigieren Darstellungen gern, wenn uns belastbare Quellen erreichen.
Chronologie
2022
Der NRW-Koalitionsvertrag verankert das Ziel eines zweiten Nationalparks neben der Eifel.
März 2024
Der Kreistag Siegen-Wittgenstein lehnt eine Beteiligung am Auswahlverfahren ab. Auch Eggegebirge und Arnsberger Wald stoßen auf Ablehnung.
27. März 2026
Der Kreistag beschließt mit 28 zu 26 Stimmen eine erneute Prüfung. Arbeitsgruppen zu Kulisse, Forst, Verkehr, Tourismus, Wildtieren und Recht werden eingesetzt.
21. Juli 2026
Rund 80 bis 100 Teilnehmende auf dem Stünzelplatz bei Bad Berleburg. Es formiert sich die „Allianz für Siegen-Wittgenstein – zur Stärkung des ländlichen Raumes“.
27. August 2026
Nationalparkforum im Siegener Kulturhaus Lyz, unter Beteiligung von NRW-Umweltminister Oliver Krischer.
13. November 2026
Der Kreistag Siegen-Wittgenstein entscheidet über das weitere Vorgehen.
Wir fordern eine unabhängige Folgenabschätzung, rechtliche Klarheit und eine Beteiligung aller betroffenen Branchen und Bürger – bevor über den Rothaarkamm entschieden wird.