Nationalpark-Schild am Rothaarkamm mit Blick auf Kalamitätsflächen und intakten Nadelwald

Wirtschaftsinitiative aus Siegen-Wittgenstein

Waldnutzung und Artenschutz sind kein Widerspruch.

Wir stellen die bekannten Fakten zu dem geplanten Nationalpark auf dem Rothaarkamm, die Argumente beider Seiten und die noch offenen Fragen zusammen. Damit möchten wir eine sachliche Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft unserer Region schaffen.

Fakten & Zahlen

Worum es konkret geht – und was sich belegen lässt

≈ 4.630 ha

diskutierte Gebietskulisse

rund 4.300 ha Staatswald plus rund 330 ha Stiftungsfläche, zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen

Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark, Stand 2026

≈ 950 ha

Kalamitätsfläche in der Kulisse

vom Kreis angegebene Schad- und Kahlfläche, vielfach bereits wiederbewaldet

Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark, Stand 2026

10.000 ha

Bund-Länder-Qualitätsstandard

Vorgabe der Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz): mindestens 10.000 ha, kleinere Gebiete nur ausnahmsweise bei herausragender internationaler Bedeutung. Die Kulisse erreicht weniger als die Hälfte. Eine gesetzliche Mindestgröße besteht nicht.

Quelle: „Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke“ (LANA/EUROPARC Deutschland)

28 : 26

Kreistagsbeschluss 27.03.2026

knappe Mehrheit für eine erneute Prüfung des Verfahrens

Quelle: Kreistag Siegen-Wittgenstein, Sitzung vom 27.03.2026

Unser Gegenentwurf

Zukunftskonzept Rothaarkamm: aktive Waldpflege statt Nutzungsverzicht

Unser Gegenentwurf bedeutet keinen geringeren Schutz, sondern eine zukunftsfähige Entwicklung der Region. Im Mittelpunkt steht eine nachhaltige Bewirtschaftung, die den klimaresilienten Waldumbau aktiv vorantreibt, standortgerechte und stabile Mischwälder entwickelt und damit künftigen Kalamitäten vorbeugt. Denn niemand weiß, wie sich der Klimawandel weiter auf die Wälder auswirkt – und klimaresistentere Baumarten wandern nicht von selbst ein, sie werden von Förstern gepflanzt und gepflegt. Darauf aufbauend lassen sich Naturschutz, Naturerleben, Umweltbildung, Tourismus und regionale Wertschöpfung gezielt miteinander verbinden.

01

Klimaresilienter Waldumbau

Aktive Begründung standortgerechter, struktur- und artenreicher Mischwälder auf den Kalamitätsflächen – mit gezielter Baumartenwahl, Pflege und Schutz der Verjüngung, statt auf zufällige Sukzession zu setzen.

02

Vorbeugung statt Nachsorge

Stabile Mischbestände, Bodenschutz, Wasserhaushalt und angepasste Wildbestände senken das Risiko künftiger Trockenheits- und Borkenkäferschäden – und wirken auch für die angrenzenden Privatwälder.

03

Wirksamer Artenschutz im Wirtschaftswald

Alt- und Totholzkonzepte, Habitatbaumgruppen, Biotopverbund und Wildnisinseln, gezielt dort, wo sie den größten Effekt haben – überprüfbar durch Monitoring statt durch Flächenkulisse.

04

Naturerleben und Umweltbildung

Ausbau von Ranger- und Bildungsangeboten, Waldpädagogik und Lehrpfaden gemeinsam mit Schulen, Naturpark und Forstbetrieben – Wald erlebbar machen, ohne ihn stillzulegen.

05

Tourismus mit klarem Profil

Weiterentwicklung der bestehenden Stärken (Rothaarsteig, Wintersport, Radwege, Gastgewerbe) und Vermarktung der Region als Ort gelebter nachhaltiger Waldwirtschaft.

06

Regionale Wertschöpfung und Klimaschutz

Kurze Wege von der Waldpflege bis zur Holzverarbeitung sichern Arbeitsplätze und binden CO₂ langfristig in Holzprodukten – Waldnutzung und Artenschutz sind kein Widerspruch.

Unser Ansatz

Der multifunktionale Wald

Nachhaltige Forstwirtschaft in Deutschland verbindet Naturschutz, Holznutzung, Verarbeitung, Erholung und regionale Wertschöpfung – ein Prinzip, das im Kreis Siegen-Wittgenstein seit Jahrzehnten praktisch wirkt. Ein Nationalpark würde nicht erstmals Natur schützen, sondern das gewachsene Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung grundlegend verschieben.

Holz aus der Region ersetzt energieintensive Baustoffe, sichert Arbeitsplätze und hält Wertschöpfung im ländlichen Raum. Artenschutz gelingt dort, wo er gezielt wirkt: Alt- und Totholzkonzepte, Biotopbäume, Nass- und Offenlandflächen, Vernetzung bestehender Schutzgebiete – kleinräumig, überprüfbar und ohne pauschale Stilllegung.

Eine gute Orientierung liefert die Initiative im Eggegebirge: unsere-egge.de

Dichter Fichtenwald am Rothaarkamm mit sonnenbeschienenem Weg
Bewaldete Hügelkette am Rothaarkamm mit abgestorbenen Fichten durch Kalamitäten
Kalamitätsflächen prägen das Waldbild – aktive Pflege schafft hier klimastabile Bestände
Asphaltierte Forststraße durch einen dichten Mischwald am Rothaarkamm
Erschlossener Wirtschaftswald – Nutzung und Erholung auf derselben Fläche
Blick über eine Wiese auf einen Stausee mit bewaldeten Hügeln am Rothaarkamm
Erholungsraum und Rohstoffquelle zugleich

Positionen

Beide Seiten der Debatte – so offen wie möglich

Argumente für einen Nationalpark

Wir nehmen die stärksten Argumente der Befürworter auf und prüfen sie am Rothaarkamm.

  • Biodiversität und Artenschutz

    Nationalparke sollen dem Erhalt und der Entwicklung seltener Arten dienen – etwa durch ungestörte Rückzugsräume für spezialisierte Waldfau­na und -flora.

    Kritische Würdigung: Große Teile der Kulisse liegen bereits in FFH- und Naturschutzgebieten. Ein messbarer Mehrwert für Arten ist bislang nicht belegt. Gezielter Artenschutz (Alt- und Totholzkonzepte, Biotopverbund) lässt sich auch außerhalb eines Nationalparks umsetzen – oft kleinräumig wirkungsvoller.

  • Natürliche Waldentwicklung (Prozessschutz)

    Auf großer Fläche würde sich der Wald ohne forstliche Eingriffe entwickeln – mit dem Ziel altersstrukturell differenzierter, klimastabiler Wälder.

    Kritische Würdigung: Prozessschutz ohne Eingriff bedeutet aber auch: kalamitätsgeschädigte Bestände können nicht aktiv klimaresilient umgebaut werden. Junge Kulturen mit standortfremden Baumarten (z. B. Douglasie) wären Entwicklungszielen untergeordnet – mit möglichen Konsequenzen für Wiederbewaldung und Fördermittel. Aktive Waldpflege kann den Klimaanpassungsvorteil des Rothaarkamms schneller sichern.

  • Tourismus und regionale Sichtbarkeit

    Ein Nationalpark verspricht überregionale Wahrnehmung, gastgewerbliche Impulse und eine stärkere Vermarktung der Region.

    Kritische Würdigung: Das touristische Potenzial eines Nationalparks ist ausdrücklich anzuerkennen – Nationalpark-Tore, Wander- und Mountainbikeangebote, Trekkingplätze, Umweltbildung und touristische Vermarktung sind echte Chancen. Entscheidend ist aber: All diese Angebote lassen sich auch ohne einen großflächigen Nutzungsverzicht entwickeln, etwa im Rahmen von Naturpark und Biosphärenreservat. Bislang fehlt eine Gesamtbilanz, die möglichen zusätzlichen touristischen Umsätzen die Folgen für Forstbetriebe, Sägewerke, Holzverarbeitung, Handwerk, Transporteure und kommunale Entwicklungsmöglichkeiten gegenüberstellt. Erst mit einer solchen Gesamtbilanz lässt sich beurteilen, ob die Region netto profitiert.

  • Umweltbildung und Bildungszugänge

    Nationalparke bieten pädagogische Programme, Naturerleben und Bildungsangebote für Schulklassen und Besucher.

    Kritische Würdigung: Umweltbildung ist auch im Naturpark oder Biosphärenreservat institutionell möglich – und teilweise bereits etabliert. Bildungsangebote stehen und fallen mit personellen und finanziellen Ressourcen, die ein Nationalpark nicht automatisch mitbringt. Wirksamere Alternative: Ausbau bestehender Naturparkschulen und Rangervorkonzepte ohne Stilllegung von Wirtschaftswald.

  • Regionale Sichtbarkeit und Fördermittel

    Das Label ‚Nationalpark' erhöht die politische und mediale Sichtbarkeit und kann Zuwendungen von Bund und Land erschließen.

    Kritische Würdigung: Sichtbarkeit entsteht vor allem über das Label, nicht zwingend über messbare Vorteile für die Bevölkerung. Fördermittel sind an Auflagen gebunden und können die Handlungsfähigkeit der Region einschränken. Eine strategische Positionierung als Modellregion für nachhaltige Waldnutzung (Biosphärenreservat / Naturpark) könnte ähnliche Sichtbarkeit ohne Nutzungsverzicht erreichen.

Argumente gegen einen Nationalpark

Die Einwände aus Forstwirtschaft, Holzverarbeitung und Region – ebenso sachlich eingeordnet.

  • Flächenmaßstab und fachliche Eignung

    Die diskutierte Kulisse aus rund 4.300 ha Staatswald und rund 330 ha Stiftungsfläche erreicht nicht einmal die Hälfte des Bund-Länder-Qualitätsstandards von 10.000 ha.

    Sachliche Einordnung: Kleinere Gebiete sind nach diesem Standard nur ausnahmsweise bei herausragender internationaler Bedeutung vorgesehen. Ein solcher Nachweis liegt für den Rothaarkamm bislang nicht vor. Zudem ist kein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den bereits bestehenden FFH- und Naturschutzgebieten erkennbar, die große Teile der Fläche ohnehin schon abdecken.

  • Rohstoffentzug und regionale Wertschöpfung

    Ein dauerhafter Nutzungsverzicht entzieht dem regionalen Markt heimisches Nadelholz in einer Situation, die durch die Kalamitäten der letzten Jahre bereits angespannt ist.

    Sachliche Einordnung: Säge- und Holzindustrie, Forstbetriebe, Handwerk und Transporteure in der Region sind durch Borkenkäfer und Sturmschäden stark belastet. Ein weiterer Entzug des Rohstoffs trifft Betriebe mit langfristigen Folgen für Arbeitsplätze und Investitionsfähigkeit. Eine belastbare Gesamtbilanz, die diese Folgen den erhofften touristischen Effekten gegenüberstellt, fehlt bislang.

  • Klimaresilienter Waldumbau wird ausgebremst

    Klimastabile Baumarten wandern nicht von selbst ein, sondern werden gepflanzt und gepflegt – ein vollständiger Nutzungsverzicht nimmt der Waldentwicklung dieses Instrument.

    Sachliche Einordnung: Wie sich der Klimawandel weiter auf die Wälder auswirkt, ist offen. Unter dieser Unsicherheit auf aktive Pflege zu verzichten, birgt das Risiko erneuter Kalamitäten – gerade auf den rund 950 ha Kalamitätsfläche, die der Kreis selbst ausweist. Aktive Waldpflege kann standortgerechte Mischwälder schneller und gezielter entwickeln als Prozessschutz allein.

  • Eigentum, Vorkaufsrecht und Flächenerwerb

    Nach § 74 Landesnaturschutzgesetz NRW kann das Land bei einem Verkauf ein Vorkaufsrecht an Grundstücken ausüben, die im Nationalpark liegen und im entsprechenden Verzeichnis aufgeführt sind.

    Sachliche Einordnung: Die Ausübung kann auf Antrag auch zugunsten eines Kreises, einer anerkannten Naturschutzvereinigung oder einer Stiftung erfolgen; der Begünstigte muss die Erwerbsmittel bereitstellen oder erstatten. Offen bleibt, welche Grundstücke in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen, ob spätere Flächenerwerbe oder Erweiterungen vorgesehen sind und welche Rolle Verbände, Stiftungen und öffentliche Fördermittel dabei spielen.

  • Kosten und kommunale Entwicklungsmöglichkeiten

    Einrichtung und Betrieb eines Nationalparks binden dauerhaft öffentliche Mittel – für Nationalparkzentren, Besuchermanagement, Ranger, Wegepflege, Monitoring und Infrastruktur.

    Sachliche Einordnung: Nach Darstellung des Kreises sollen diese Kosten aus dem Landeshaushalt getragen werden, ohne zusätzliche kommunale Verpflichtungen. Eine belastbare Kosten- und Investitionsplanung liegt vor der Entscheidung jedoch nicht vor. Hinzu kommen Risiken für Infrastrukturprojekte, Gewerbeentwicklung und Investitionen im Umfeld der Kulisse.

Was bedeutet ein Nationalpark für die Bevölkerung?

In einem Nationalpark gelten deutlich strengere Verhaltensregeln als im bewirtschafteten Wald. Ein Blick in den Nationalpark Harz zeigt, was das im Alltag bedeutet – und wirft die Frage auf: Wollen wir uns in unserem gewohnten Umgang mit dem Wald einschränken lassen?

  • Absolutes Wegegebot

    Das Verlassen ausgeschilderter Wege ist untersagt – kein freies Streifen durch den Wald.

  • Keine Entnahme aus der Natur

    Beeren, Pilze, Kräuter, Blumen oder Holz dürfen nicht gesammelt werden.

  • Hunde nur an der Leine

    Freilauf ist im gesamten Schutzgebiet nicht erlaubt.

  • Kein offenes Feuer, kein Grillen

    Feuer, Grills und Outdoor-Kochgeschirr sind verboten.

  • Rauchverbot

    Im Schutzgebiet gilt ein Rauchverbot; Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden.

  • Kein Zelten und Campen

    Übernachten ist nur an ausdrücklich zugelassenen Plätzen möglich.

  • Keine Drohnen

    Der Betrieb von Drohnen ist im Nationalpark nicht zulässig.

  • Radfahren und Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen

    Die nutzbaren Routen werden vorgegeben und können eingeschränkt werden.

Beispielhafte Regeln nach den Verhaltensregeln des Nationalparks Harz. Quelle: nationalpark-harz.de – Verhalten im Nationalpark. Welche Regeln am Rothaarkamm konkret gelten würden, ist bislang nicht abschließend beschrieben – auch das gehört vor der Entscheidung geklärt.

Offene Fragen, die vor der Entscheidung geklärt werden müssen

01

Zusätzlicher Naturschutznutzen

Große Teile der Kulisse liegen bereits in FFH- und Naturschutzgebieten. Welchen messbaren Mehrwert für Arten und Lebensräume bringt ein weiterer Schutzstempel – und wo wäre das Geld für den Artenschutz wirksamer eingesetzt?

02

Wiederbewaldung und Fördermittel

Wie wird mit jungen Kulturen umgegangen, deren Baumarten (z. B. Douglasie) nicht zu den Entwicklungszielen eines Nationalparks passen? Müssen Bestände entfernt, Fördermittel zurückgezahlt werden – und wer trägt die Kosten?

03

Rohstoff und Wertschöpfung

Die Region ist eine der bedeutendsten Holzregionen Deutschlands. Was bedeutet ein dauerhafter Nutzungsverzicht für Rohstoffströme, Transportwege, Beschaffungskosten und Arbeitsplätze vom Forstbetrieb bis zur Möbelindustrie?

04

Infrastruktur und Verkehr

Route 57, L 719 und die Ortsdurchfahrt Lützel stehen seit Jahren auf der Agenda. Welche Vorhaben wären durch zusätzliche naturschutzrechtliche Restriktionen künftig erschwert oder blockiert?

05

Unabhängige Folgenabschätzung

Bislang ist keine eigenständige wissenschaftliche Machbarkeits- und Folgenstudie vorgesehen. Eine Entscheidung mit Wirkung über Jahrzehnte braucht belastbare Zahlen statt Verweise auf andere Regionen.

06

Beteiligung aller Betroffenen

In den Arbeitsgruppen des Kreises fehlten Vertreter der holzverarbeitenden Branchen. Wer am Ende betroffen ist, muss von Anfang an mit am Tisch sitzen.

Antworten des Kreises

Was der Kreis sagt – und was offen bleibt

Nach dem Nationalparkforum liegen zahlreiche offizielle Aussagen des Kreises Siegen-Wittgenstein vor. Wir stellen sie nicht in Frage, sondern ordnen sie ein: Worauf stützt sich die Aussage – und welche Punkte bleiben aus unserer Sicht unbeantwortet? Stand: September 2026.

Rohstoffentzug

Aussage des Kreises
Bei einem Nationalpark entfielen rund 12.000 Kubikmeter Holz pro Jahr. Das entspreche 0,46 Prozent des gesamten Holzeinschlags in Nordrhein-Westfalen; die Versorgung der Betriebe bleibe gesichert.
Worauf sie sich stützt
Gegenüberstellung der jährlichen Einschlagsmenge in der Kulisse (rund 12.000 m³) mit dem landesweiten Holzeinschlag in NRW.
Was offen bleibt
Der Vergleichsmaßstab ist das ganze Land NRW – betroffen ist aber der regionale Rohstoffkreislauf. Entscheidend ist die Menge marktfähigen Nadelstammholzes in erreichbarer Distanz zu den Betrieben, nicht der Anteil an einer landesweiten Gesamtmenge. Die Kulisse ist überwiegend Fichten-/Nadelholzstandort und liegt im Nahbereich der verarbeitenden Betriebe. Offen bleibt: Wie hoch ist der Anteil an den regionalen Einschnittsmengen, und welche Transportwege und Beschaffungskosten entstehen als Ersatz? Ohne betriebsbezogene Mengenbilanz ist die Einordnung als zu vernachlässigende Größe nicht belegt.

Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark

Flächengröße

Aussage des Kreises
Die Kulisse sei ausreichend; eine gesetzliche Mindestgröße existiere nicht.
Worauf sie sich stützt
Zutreffender Hinweis, dass Bundes- und Landesnaturschutzgesetz keine Mindestfläche vorschreiben.
Was offen bleibt
Die 10.000 ha stehen nicht im Gesetz, sondern in den „Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz. Danach soll ein Nationalpark mindestens 10.000 ha umfassen; kleinere Gebiete sind nur ausnahmsweise bei herausragender internationaler Bedeutung vorgesehen. Offen bleibt, ob und wodurch diese herausragende internationale Bedeutung für den Rothaarkamm fachlich nachgewiesen ist.

Fundstelle: „Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke“ (LANA/EUROPARC Deutschland)

Kalamitätsflächen

Aussage des Kreises
Die durch Trockenheit und Borkenkäfer entstandenen Freiflächen (rund 950 ha) seien für die natürliche Waldentwicklung geeignet.
Worauf sie sich stützt
Verweis auf Sukzession und Erfahrungen aus anderen Nationalparken.
Was offen bleibt
Sukzession ist möglich, aber in Richtung und Zeitachse offen. Offen bleibt, wie ein klimaresilienter Waldumbau auf diesen Flächen ohne Eingriff gelingen soll, wie mit Vorsorge gegen künftige Kalamitäten umgegangen wird und welche Folgen für angrenzende Privatwälder (Käferdruck, Verkehrssicherung) entstehen.

Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark

Junge Kulturen und Fördermittel

Aussage des Kreises
Bestehende Kulturen könnten in die Entwicklung eines Nationalparks integriert werden; Rückforderungen seien nicht zu erwarten.
Worauf sie sich stützt
Einschätzung der Verwaltung, ohne veröffentlichte förderrechtliche Prüfung.
Was offen bleibt
Offen bleibt eine schriftliche, rechtlich belastbare Auskunft der Förderstellen: Was passiert mit geförderten Kulturen, deren Baumarten den Entwicklungszielen widersprechen, und wer trägt mögliche Rückzahlungen oder Pflegekosten?

Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark

Infrastruktur und Verkehr

Aussage des Kreises
Bestehende Planungen wie Route 57, L 719 oder Ortsdurchfahrten würden durch einen Nationalpark nicht behindert.
Worauf sie sich stützt
Verweis auf laufende Verfahren und die Zulässigkeit von Vorhaben außerhalb der Kulisse.
Was offen bleibt
Offen bleibt, welche zusätzlichen naturschutzrechtlichen Prüf- und Ausgleichspflichten in Rand- und Pufferbereichen entstehen und wie sich Verfahrensdauern und Risiken für Gewerbeflächen und Windenergie verändern.

Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark

Beteiligung

Aussage des Kreises
Alle relevanten Akteure seien im Nationalparkforum und in den Arbeitsgruppen beteiligt worden.
Worauf sie sich stützt
Teilnehmerlisten und Protokolle des Forums.
Was offen bleibt
Vertreter der holzverarbeitenden Betriebe waren in den Arbeitsgruppen nicht durchgängig vertreten. Offen bleibt, wie deren Betroffenheit vor der Entscheidung am 13. November 2026 systematisch erhoben und dokumentiert wird.

Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark

Eigentum und Vorkaufsrecht

Aussage des Kreises
Es gebe keine Enteignungen von Waldbesitzern und Bauern; freiwillige Flankierung sei der Weg.
Worauf sie sich stützt
Versprechen der Verwaltung, dass Privateigentum nicht angetastet werde und die Beteiligung freiwillig bleibe.
Was offen bleibt
Richtig ist: Eine Enteignung erfolgt nicht. Nach § 74 Landesnaturschutzgesetz NRW kann das Land jedoch bei einem Verkauf ein Vorkaufsrecht an Grundstücken ausüben, die im Nationalpark liegen und im entsprechenden Verzeichnis aufgeführt sind. Die Ausübung kann auf Antrag auch zugunsten eines Kreises, einer anerkannten Naturschutzvereinigung oder einer Stiftung erfolgen; der jeweilige Begünstigte muss die Erwerbsmittel bereitstellen oder erstatten. Sachlich zu klären bleibt daher: Welche Grundstücke sollen in das Verzeichnis aufgenommen werden? Sind spätere Flächenerwerbe oder Erweiterungen vorgesehen? Und welche Rolle spielen dabei Verbände, Stiftungen und öffentliche Fördermittel?

Fundstelle: § 74 Landesnaturschutzgesetz NRW; Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark

Haushalt und Kosten

Aussage des Kreises
Einrichtung, Betrieb und Personal des Nationalparks sollen aus dem Landeshaushalt finanziert werden, ohne zusätzliche kommunale Verpflichtungen.
Worauf sie sich stützt
Darstellung des Kreises, dass die Finanzierung beim Land liegt und keine Mehrkosten für den Kreis entstehen.
Was offen bleibt
Richtig ist, dass die Finanzierung beim Land liegt. Offen bleibt aber, welche einmaligen und dauerhaften öffentlichen Ausgaben tatsächlich entstehen – Nationalparkzentren, Besuchermanagement, Ranger und Bildung, Wege- und Infrastrukturpflege, Monitoring und Auflagenabwicklung erfordern dauerhaft Personal und Geld. Bislang liegt keine belastbare Kosten- und Investitionsplanung vor. Die Frage ist, ob vor einer Entscheidung über Jahrzehnte nicht erst eine belastbare Aufstellung der einmaligen und laufenden Kosten erforderlich ist.

Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark

Prozessschutz und Klimawandel

Aussage des Kreises
Der Wald werde sich im Nationalpark eigendynamisch zu einem klimastabilen, naturnahen Wald entwickeln; Eingriffe seien dafür nicht erforderlich.
Worauf sie sich stützt
Verweis auf das Prozessschutz-Leitbild „Natur Natur sein lassen“ und auf Beobachtungen aus bestehenden Nationalparken.
Was offen bleibt
Niemand weiß, wie sich der Klimawandel weiter auf die Wälder auswirkt. Trockenheitstolerantere Baumarten wandern nicht in relevantem Umfang und Tempo von selbst ein – sie werden von Förstern ausgewählt, gepflanzt, geschützt und gepflegt. Offen bleibt, wie ein Gebiet ohne Eingriff auf unbekannte Klimaentwicklungen reagieren soll, wie Verjüngung unter hohem Wildbestand gelingt und wer für Folgen auf Nachbarflächen einsteht. Aus unserer Sicht ist Nichtstun unter dieser Unsicherheit die riskantere Variante.

Fundstelle: Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen zum Nationalpark

Die Wiedergabe der Kreis-Aussagen erfolgt zusammenfassend nach Unterlagen und Berichterstattung zum Nationalparkforum. Wir korrigieren Darstellungen gern, wenn uns belastbare Quellen erreichen.

Chronologie

Der Weg der Entscheidung

  1. 2022

    Der NRW-Koalitionsvertrag verankert das Ziel eines zweiten Nationalparks neben der Eifel.

  2. März 2024

    Der Kreistag Siegen-Wittgenstein lehnt eine Beteiligung am Auswahlverfahren ab. Auch Eggegebirge und Arnsberger Wald stoßen auf Ablehnung.

  3. 27. März 2026

    Der Kreistag beschließt mit 28 zu 26 Stimmen eine erneute Prüfung. Arbeitsgruppen zu Kulisse, Forst, Verkehr, Tourismus, Wildtieren und Recht werden eingesetzt.

  4. 21. Juli 2026

    Rund 80 bis 100 Teilnehmende auf dem Stünzelplatz bei Bad Berleburg. Es formiert sich die „Allianz für Siegen-Wittgenstein – zur Stärkung des ländlichen Raumes“.

  5. 27. August 2026

    Nationalparkforum im Siegener Kulturhaus Lyz, unter Beteiligung von NRW-Umweltminister Oliver Krischer.

  6. 13. November 2026

    Der Kreistag Siegen-Wittgenstein entscheidet über das weitere Vorgehen.

Eine Entscheidung für Jahrzehnte braucht belastbare Fakten

Wir fordern eine unabhängige Folgenabschätzung, rechtliche Klarheit und eine Beteiligung aller betroffenen Branchen und Bürger – bevor über den Rothaarkamm entschieden wird.